Wissenswertes zu Feststellanlagen für Türen

4 August 2021
 Kategorien: Türen, Blog

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Öffentliche Gebäude und Häuser, in denen sich viele Menschen aufhalten, bieten zahlreiche Gefahrenquellen. Diese müssen möglichst reduziert werden. Eine Maßnahme besteht in der Einrichtung von Feststellanlagen. Sie heißen auch Türfeststellanlagen oder TFAs und dienen dem Brandschutz. Häufige Einsatzgebiete sind Brandschutztüren, Rolltore und Rauchschürzen. Dabei werden die Feststeller in erster Linie zwischen den möglichen Brandabschnitten platziert.
Kommt es zu einem Feuer oder einer starken Rauchentwicklung, können die mit den Feststellanlagen ausgestatteten Türen schnell und zuverlässig geschlossen werden.
Der Aufbau der Feststellanlagen ist sehr einfach. Er besteht unter anderem aus einer Energiequelle, die sich meistens in der Zentrale befindet. Hier nehmen die Verantwortlichen nach einem Brandfall die Auswertungen vor. Die Anlagen selbst werden jeweils mit einem Magnet, der sich auf einer Ankerplatte befindet, automatisch geschlossen. Dazu erhalten sie von optischen Rauch- oder Brandmeldern eindeutige Signale. Genauso wichtig sind die automatischen Tür- oder Torantriebe, mit denen die Schließvorgänge perfektioniert werden. Gegebenenfalls kommt statt eines Rauchmelders ein Rauchschalter zum Einsatz, der vom Nutzer im Notfall manuell gedrückt wird. Ferner installieren die Ingenieure oder Techniker eine Handauslösetaste.
Die Feststellanlagen werden in zeitlichen Intervallen von ungefähr fünf Jahren kontrolliert und auch in die Feuerwehrpläne aufgenommen. Jede Inspektion wird schriftlich festgehalten. Allerdings führen die meisten Länder spezielle Verwendbarkeitsnachweise ein. Sie können aus der Bauregelliste entnommen werden, die für die baurechtliche Zulassung notwendig ist.
Legt die Landesbehörde eine Laufzeit von fünf Jahren fest, muss die Anlage vor Ablauf der Frist nochmals geprüft werden. Unterbleibt diese Inspektion, hat der Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes die Vorrichtung abzubauen und eventuell gegen eine neue zu ersetzen.
Da der Einbau und die Wartung mit Kosten verbunden sind, können die schon betriebenen und bestehenden Anlagen vorerst weiterbetrieben werden. Um diese Optionen erfolgreich zu nutzen, hat der Eigentümer des Gebäudes jedoch die ordnungsgemäßen Wartungen nachzuweisen. Hierzu werden die Wartungstermine jeweils von der beauftragten Firma mit Stempel, Datum und Unterschrift festgehalten.
Der Gesetzgeber legt dabei besonderen Wert auf die Dokumentationen. Sie umfassen vor allem die Beschreibung der jeweiligen Lage. Diese bezieht sich auf den genauen Standort der Vorrichtung innerhalb des gewählten Gebäudes. Dazu kommen das Abnahmeprotokoll sowie die bauaufsichtliche Zulassung. Um den Inspektoren die Wartung zu erleichtern, muss eine Wartungsanleitung vorliegen.

Die jeweiligen Abnahmeprotokolle und der Verwendbarkeitsnachweis werden in der Zentrale aufbewahrt. Wird im Gebäude eine Feuermeldezentrale eingerichtet, verbleiben die Unterlagen hier.
Neben normalen Fluren und Eingangsbereichen gibt es explosionsgefährdete Räume, die ebenfalls durch die Anlagen gesichert werden. Hierbei geht es primär um die Zone 1 und 2. Wer diese Vorrichtungen installieren will, muss sich an bestimmte Normen und Bauteile halten. Um den Gefahren, die von Gasen ausgehen, gerecht zu werden, stattet man sie mit Gaswarngeräten aus.

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